Forstamt Adenau
Forstwirt gesucht (m/w/d)
Im Bereich von Landesforsten Rheinland-Pfalz ist beim Forstamt Adenau, Dienstort: Bahnhofstr. 37, 53518 Adenau
zum nächst möglichen Zeitpunkt die Stelle eines Forstwirts (m/w/d) unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Das sind Ihre Aufgaben:
- Pflanzung und Verjüngung von Waldbeständen
- Schutz und Pflege des Waldes
- Kulturpflege
- Durchforstungen
- Wertästung
- Holzernte
- Sortieren und Vermessen von Holz
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Bau und Instandsetzung von Erholungseinrichtungen
Ihr Profil: - Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Forstwirtin oder zum Forstwirt
- Sie verfügen über EDV-Kenntnisse der MS-Office Standardsoftware
- Sie können einen PKW mit Anhänger - Führerscheinklasse B/E - führen
- Sie sind bereit sich fortzubilden
- Sie sind teamfähig, motiviert und zuverlässig
Wir bieten: - Eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einem motivierten Team
- Eine Eingruppierung nach EG 5 des TV-L-Forst
- Unterstützung in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch familienfreundliche Regelungen und Maßnahmen
Wenn Sie dies anspricht, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Technischen Produktion des Forstamtes, Herr Frank Hüllen unter der Tel. Nr. 02691 – 93 78 11 gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte online bis zum 01.08.2025 unter folgendem Link ein:
Erhebung der Verbiss- und Schälschäden 2025
© LandesforstenRLP.de / Andreas Michel

Erhebung der Verbiss- und Schälschäden zur Erstellung der forstbehördlichen Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes 2025
Auch in diesem Jahr finden in einigen Jagdbezirken im Zuständigkeitsbereich des Forstamtes Adenau Erhebungen der Verbiss- und Schälschäden statt. Anlass für diese Schadensaufnahme ist der § 31 des Landesjagdgesetzes, der festlegt, dass die Forstämter regelmäßig eine Stellungnahme zum Einfluss des Schalenwildes auf das waldbauliche Betriebsziel zu erstellen haben. Die Erhebungen der Revierförster vor Ort werden im Forstamt über die EDV statistisch ausgewertet und fließen maßgeblich in die Stellungnahme ein. Die Stellungnahmen werden an die jeweiligen Jagdgenossenschaften und Gemeindeverwaltungen, den Kreiswaldbauverein, die Jagdpächter, die Untere Jagdbehörde und die Rotwildhegegemeinschaften weitergeleitet, wo sie bei der Abschussfestsetzung Berücksichtigung finden. Je nach Einstufung der Gefährdung der vorherigen Stellungnahme erfolgt die nächste Aufnahme in drei Jahren (erheblich gefährdet), vier Jahren (gefährdet) oder fünf Jahren (nicht gefährdet).
In 2025 werden in folgenden Jagdbezirken Erhebungen durchgeführt:
Adenau II, Altenahr, Ahrbrück-Pützfeld, Mayschoß, Barweiler Süd, Kottenborn, Hoffeld, Müsch, Reifferscheid I, Rodder, Dümpelfeld III, Harscheid/ Sierscheid und Staat Müllers Kreuz
Interessierte Jagdpächter oder Jagdgenossen können die Aufnahmen durch die Revierförster nach vorheriger Terminabsprache gerne begleiten. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.wald.rlp.de/forstamt-adenau/wir/in-der-revierleitung
Gerne informiert Sie unser Team über den Wald im Forstamtes Adenau.